Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Möglichkeit einer Krankschreibung am Telefon erneut verlängert. Ärzte dürfen Patienten noch bis zum 30. September 2021 am Telefon bei leichten Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage krankschreiben. Für weitere sieben Kalendertage können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch ausstellen.
Wichtig bleibt: Ärztinnen und Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.
Die Möglichkeit für Patienten, sich bei leichten Atemwegserkrankungen am Telefon krankschreiben zu lassen, ist wegen der Coronavirus-Pandemie eingeführt worden.