Der Arzt verordnet ein Medikament digital, übermittelt das E-Rezept an den Patienten, der es in der Apotheke einlösen kann – das ist die Grundidee des elektronischen Rezepts. Weitere Anwendungen wie die Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (also zum Beispiel eine App), von Heil- oder Hilfsmitteln oder häuslicher Krankenpflege sollen in den nächsten Jahren folgen. Die geplante Einführung zu Jahresbeginn wurde verschoben.
Zum 1. September 2022 geht es jetzt aber in der ersten Region los: in Westfalen-Lippe. Zum Start sind laut Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe 250 Praxen dabei. Die Zahl der Teilnehmenden soll sukzessive gesteigert werden.
Für wen gilt die Regelung?
Wenn das E-Rezept verpflichtend eingeführt wird, gilt die Regelung für alle gesetzlich Krankenversicherten und Vertragsärzte. Auch Privatversicherte können dann künftig ihre Verordnung per E-Rezept erhalten – allerdings steht hier der genaue Startermin noch nicht fest.
Brauche ich ein Smartphone für ein E-Rezept?
Nein, nicht unbedingt. Zu jedem E-Rezept wird ein Rezeptcode erstellt. Der Rezeptcode („Token“) ähnelt einem QR-Code und enthält die Zugangsdaten zum E-Rezept. Auf dem E-Rezept können Token für maximal drei Medikamente hinterlegt werden. Nutzen Sie kein Smartphone, erhalten Sie in Ihrer Arztpraxis einen Papierausdruck. Das ausgedruckte Rezept kann auch jemand anderes für Sie einlösen. Möchten Sie Ihr Smartphone nutzen, bekommen Sie das Rezept digital übermittelt.
Ich nutze ein Smartphone. Gibt es eine bestimmte App?
Ja, es gibt eine offizielle App, herausgegeben von der gematik GmbH. Sie trägt den Namen „Das E-Rezept“. Die App ist bei Google Play (Android) und in der App-Gallery (Android auf Huawei- Geräten) sowie im App-Store von Apple (iOS) verfügbar.
Welche Funktionen bietet die App?
Welche Funktionen Sie nutzen können, hängt davon ab, ob Sie mit Ihrer Gesundheitskarte in der App angemeldet sind oder nicht. Ohne diese Anmeldung können Sie sich lediglich Rezepte digital übermitteln lassen und vor Ort in der Apotheke einlösen. Dort wird der Code eingescannt und Sie erhalten Ihre Medikamente. Sie können diese Rezepte auf Ihrem Smartphone speichern. Mit Anmeldung können Sie zusätzlich die Inhalte Ihres E-Rezeptes zur Einnahme und Dosierung sehen. Über die App können Sie direkt bei einer Apotheke oder mehreren Apotheken anfragen, ob das Medikament vorrätig ist oder welche Alternativen es gibt, und dann Ihr E-Rezept online einlösen. Sie entscheiden, ob Sie das Medikament selbst abholen, oder – sofern die Apotheke dies anbietet – es Ihnen per Botendienst zugestellt wird.
Möchten Sie Ihre Medikamente bei einer Versandapotheke bestellen, dann schicken Sie entweder den Papierausdruck an die Versandapotheke, die alles Weitere veranlasst. Als App-Nutzer können Sie Ihr E-Rezept digital direkt an Ihre Wunschapotheke übermitteln und die Medikamente im Webshop der Apotheke bestellen.
Wie melde ich mich in der App an?
Dazu benötigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte und eine dazugehörige Geheimnummer (PIN). Wichtig: Ihre elektronische Gesundheitskarte muss über eine sogenannte NFC-Funktion (Near Field Communication) verfügen. Ob Ihre Karte diese Vor aussetzung erfüllt, können Sie selbst überprüfen: Unterhalb der Deutschlandfarben auf Ihrer Karte muss eine sechsstellige Nummer stehen. Zudem benötigen Sie die PIN der Karte. Falls Sie diese noch nicht haben und/oder Ihre Karte keine NFC-Funktion hat, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Den Code, die PIN und Ihre Karte benötigen Sie für die erstmalige Authentifizierung.
Kann ich in der App sehen, wie lange mein Rezept gültig ist?
Die App zeigt Ihnen an, wie lange Sie das Rezept zulasten Ihrer Krankenversicherung einlösen können. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, sehen Sie, wie lange Sie das Rezept als Selbstzahler einlösen können. Eine automatische Löschung der E-Rezepte erfolgt nach 100 Tagen, wenn sie eingelöst wurden, und zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit. Sie können Ihre Rezepte jederzeit selbst über die App löschen – ob Sie es nun eingelöst haben oder nicht.
Ich brauche ein Folgerezept – was nun?
Sie waren im selben Quartal bereits bei Ihrem Arzt und haben Ihre Gesundheitskarte vorgezeigt? Dann kann auch das Folgerezept direkt in Ihre E-Rezept-App übermittelt werden, ohne dass Sie die Praxis aufsuchen müssen. Ansonsten gilt: erst in die Praxis. Dieses Verfahren gilt auch für Videosprechstunden.
Kann ich über die App Quittungen sammeln, um beispielsweise eine Befreiung von den Rezeptgebühren zu beantragen?
Diese Funktion wird von der App nicht unterstützt.
Wie sieht es aus mit Datensicherheit und Datenschutz?
Die Daten des E-Rezepts werden zentral auf Servern der Telematikinfrastruktur (Gesundheitsnetz) gespeichert. Die Übertragung des E-Rezeptes erfolgt verschlüsselt von der Arztpraxis zu einem zentralen Dienst, wird dort verschlüsselt gespeichert, verarbeitet und wieder verschlüsselt von der Apotheke abgerufen. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben oder gespeichert. Auch der Status des E-Rezepts wird im Gesundheitsnetz zentral gespeichert. Dadurch wird sichergestellt, dass ein Rezept nicht mehrmals eingelöst werden kann. Denn sobald eine Apotheke das Rezept eingelöst hat, wird der Status entsprechend geändert.
Weitere Informationen zum E-Rezept und der App erhalten Sie auf der Internetseite der gematik.
Autorin: Sabine Eis ist Referentin für Gesundheits- und Sozialpolitik beim Bundesverband der Deutschen Rheuma-Liga.